Online-Gehaltsrechner

Machen Sie sich ein Bild über Ihre Verdienstmöglichkeiten. Der Online-Rechner basiert auf kollektivvertraglichen Einstufungen für Ordensspitäler in Wien. Sie können Grundgehälter und gewisse Zulagen abrufen. Die hier gezeigten Ergebnisse sind nicht verbindliche Angaben.

Das bietet der neue Kollektivvertrag:

Berechnen Sie
Ihr Einkommen

1.
2.
Keine 50 Jahre
3.
10 Stunden 40 Stunden
1 Tag 6 Tage
4.
0 Überstunden 20 Überstunden
5.
0 Nachtdienste 6 Nachtdienste
6.
0 Sonntage 4 Sonntage
7.
Zeit Geld
Gehaltsrechner
Ihr Einkommen
Monatsgehalt:
n/a
Jahresgehalt:
n/a
Ihre faktische Arbeitszeit reduziert sich um netto xx Stunden/Woche
Gehalt inkl. bezahlter Pause

Der Pflegezuschuss beträgt 2024 für Vollzeit-Mitarbeiter € 139,25 brutto (bei Teilzeit wird er entsprechend aliquotiert).

Ein weiteres Goodie: das Jobticket!
Wir als Arbeitgeberin finanzieren Dir die Kosten der Wiener Netzkarte (€ 365/Jahr) – und das brutto für netto! (wenn Du im Ausmaß von 30 bis 40h/Woche arbeitest, erhältst Du den vollen Satz. Darunter wird nach Beschäftigungsausmaß aliquotiert)

Zum angezeigten Gehalt kommt fallweise noch die Auszahlung von Sonderklasse-Gehältern hinzu.

Die Berechnung des Einkommens inkl. aller Zulagen ist unverbindlich.

Einen, ebenfalls unverbindlichen, Brutto-Netto-Rechner finden Sie beispielsweise auch hier.

Verwendungsgruppe (VWGr.)

Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.

Verwendungsgruppe (VWGr.)

Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.

Verwendungsgruppe (VWGr.)

Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.

Verwendungsgruppe (VWGr.)

Psycholog:innen

PS1: Leitung der klinischen Psychologie in einer Krankenanstalt, soferne eine derartige Leitung bestellt ist (was nicht zwingend erfolgen muss) und zumindest zwei weitere klinische Psychologen beschäftigt sind

PS2: klinische Psychologen (mit und ohne Ausbildung zum Psychotherapeuten)

PS3: Psychotherapeuten

PS4: klinische Psychologen in Ausbildung

Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.

Verwendungsgruppe (VWGr.)

Verwaltungspersonal

A1: Stabstellenleitung (hohe strategische Verantwortung); Bereichsleitung (hohe Mitarbeiterverantwortung mit Teamleitung/en oder mit Koordinator/en im jeweiligen Bereich); direkte Zuordnung zu Vorstand*

A2: Bereichsleitung (ohne Teamleitung/en oder ohne Koordinator/en im jeweiligen Bereich; direkte Zuordnung zu Vorstand)

A3: Teamleitung (Zuordnung zu Stabstellen- oder Bereichsleitung oder Vorstand), führt Mitarbeitergespräche inkl. Maßnahmen, das Führen von MAG stellt ein wesentliches Merkmal einer Leitungsfunktion dar. Die Teamleitung hat Dienstplanhoheit und ist anforderungsbefugt im Notfall auch Überstunden anzuordnen, trifft Dienstplanentscheidungen.

B2: Koordinator (Zuordnung zu Stabstellen, Bereichs- oder Teamleitung), keine fachliche und disziplinäre Verantwortung, Steuerung der Abläufe des Tagesgeschäfts, koordiniert organisatorische Abläufe

C1: Mitarbeiter/innen in der Verwendungsgruppe C1 führen, zusätzlich zu den Voraussetzungen für die Verwendungs-gruppe C2, eigenverantwortlich komplexe Tätigkeiten durch und verfügen über Berufserfahrung

C2: Ein Experte ist ausschließlich in einem speziellen Aufgabenbereich im Rahmen einer Stabstelle/Bereich tätig. Bsp.: Experte Medizincontroller im Bereich Controlling (Spezialisierung).

D1*: Mitarbeiter/innen in der Verwendungsgruppe D1 sind zusätzlich mit entsprechenden Fachaufgaben betraut -haben eine besondere Vertrauensstellung

D2: Mitarbeiter/innen in der Verwendungsgruppe D2 wickeln alle Geschäftsvorfälle eines festgelegten Fachgebietes selbstständig im Rahmen der ihnen delegierten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen ab. Der/Die Mitarbeiter/in vollzieht Tätigkeiten die Fachkenntnisse und überwiegend selbstständige Arbeitsleistung erfordern. Der/Die Mitarbeiter/in entwickelt eigenständig Problemlösungen im Rahmen seines/ihres Gestaltungsspielraumes unter Berücksichtigung seines/Ihres Ermessens- und Beurteilungsspielraumes.

E: "Mitarbeiter/innen in der Verwendungsgruppe E wickeln alle Geschäftsfälle eines festgelegten Fachgebietes selbstständig im Rahmen der ihnen delegierten Aufgaben nach relativ detaillierten Arbeitsanweisungen ab. Bsp.: Durchführung von überwiegenden Schreibarbeiten und einfachen fachlichen Tätigkeiten.

F2: Mitarbeiter/innen in der Verwendungsgruppe F 2 wickeln Geschäftsfälle eines festgelegten Fachgebietes größtenteils selbstständig im Rahmen der ihnen delegierten Aufgaben nach sehr detaillierten Arbeitsanweisungen ab

G: Mitarbeiter/innen in der Verwendungsgruppe G führen Hilfstätigkeiten aus und erbringen eine direkte Dienstleistung am Patienten

H: Mitarbeiter/innen in der Verwendungsgruppe H führen Hilfstätigkeiten aus und erbringen keine direkte Dienstleistung am Patienten

Definition Vorstand: Gesamtleitung, Geschäftsführung und Kollegiale Führung

Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.

Verwendungsgruppe (VWGr.)

Pflegepersonal

A1: Bereichsleitung (≥ 2 Organisations-einheiten oder Spezialbereich; direkte Zuordnung zu Vorstand*/PDL)

A2: Bereichsleitung (direkte Zuordnung zu Vorstand*/PDL) Stationsleitungen im Spezialbereich

A3: Stationsleitung (Zuordnung zu Bereichsleitung)

B1: Stationskoordinator im Spezialbereich (Zuordnung zu Bereichs- oder Stationsleitungen), keine fachliche und disziplinäre Verantwortung

B2: Stationskoordinator (Zuordnung zu Bereichs- oder Stationsleitung), keine fachliche und disziplinäre Verantwortung

C0: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege im Spezialbereich mit SAB

C1: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ohne SAB; Einsatzbereich OP, Anästhesiepflege, Intensivpflege, Pflege bei Nierenersatz-therapie während Einschulungsphase; max. nach 6 Monaten Umreihung in C0

C2: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in der Abteilung; IMCU, Stroke Unit, Palliativ oder mit dienst-vertraglich vereinbarter Beschäftigung und tatsächlicher Verwendung auf Basis einer absolvierten Weiterbildung nach § 64 GuKG

D1: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

D2: Pflegefachassistenz

F1: Pflegeassistenz


* Definition Vorstand: Gesamtleitung, Geschäftsführung und Kollegiale Führung

Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.

Anmerkung: Die Aufzählungen in den einzelne Verwendungsgruppen sind demonstrativ. Davon ausgenommen ist die Verwendungsgruppe A1, A2, B1, B2,C0, C1 und C2 im Bereich Pflege, die darin enthaltenen Aufzählungen der Spezialbereiche und der Weiterbildungen sind taxativ.

Definition Intensiv: ICU in der Stufe 1, 2 und 3 lt. ÖSG

Verwendungsgruppe (VWGr.)

MTD/MAB, MMHmG, Hebammen

A1: Bereichsleitung (≥ 2 Organisations-einheiten); Zuordnung zur medizinischen Abteilungsleitung oder Vorstand*

A2: Bereichsleitung (Zuordnung zur medizinischen Abteilungsleitung oder Vorstand*)

A3: Teamleitung (Zuordnung zu Bereichsleitung)

B2: Koordinator (Zuordnung zu Bereichs- oder Stationsleitung), keine fachliche und disziplinäre Verantwortung; oder Leitung kleiner Bereiche (max. 8 geführte Personen)

C0: Experte

C1: Experte

C2: Experte

D1: MTD lt. MTDG/Hebammen lt. HebG

D2: MTF-SHD-G

E: MABG/MMHmG (mind. 2500 Stunden Ausbildung oder 3 Ausbildungen oder PA und 1 Ausbildung)"

F1: MABG/MMHmG mit 2 Berechtigungen und gleichzeitigem Einsatz in beiden Verwendungen (1300 - 2499 Stunden)

F2: MABG/MMHmG (Ausbildungen zw. 1100 und 1299 Stunden - Mindestangabe)

G: MABG (Ausbildung 650 bis 1099 Stunden)

H: Sonstige Mitarbeiter

* Definition Vorstand: Gesamtleitung, Geschäftsführung und Kollegiale Führung

Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.

Anmerkung: Die Aufzählungen in den einzelne Verwendungsgruppen sind demonstrativ. Davon ausgenommen ist die Verwendungsgruppe A1, A2, B1, B2,C0, C1 und C2 im Bereich Pflege, die darin enthaltenen Aufzählungen der Spezialbereiche und der Weiterbildungen sind taxativ.

Verwendungsgruppe (VWGr.)

Betriebspersonal/Arbeiterbereich

E: ARBEITER: Facharbeiter mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung
G: ARBEITER: sonstiges Personal mit direktem Patientenkontakt
H: ARBEITER: sonstiges Personal ohne direkten Patientenkontakt, Beschränkung auf Höflichkeit


VWGr.
* Definition Vorstand: Gesamtleitung, Geschäftsführung und Kollegiale Führung


Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.


Anmerkung: Die Aufzählungen in den einzelne Verwendungsgruppen sind demonstrativ. Davon ausgenommen ist die Verwendungsgruppe A1, A2, B1, B2,C0, C1 und C2 im Bereich Pflege, die darin enthaltenen Aufzählungen der Spezialbereiche und der Weiterbildungen sind taxativ.
Definition Intensiv: ICU in der Stufe 1, 2 und 3 lt. ÖSG


Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.
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