Pflegepersonal
A1: Bereichsleitung (≥ 2 Organisations-einheiten oder Spezialbereich; direkte Zuordnung zu Vorstand*/PDL)
A2: Bereichsleitung (direkte Zuordnung zu Vorstand*/PDL) Stationsleitungen im Spezialbereich
A3: Stationsleitung (Zuordnung zu Bereichsleitung)
B1: Stationskoordinator im Spezialbereich (Zuordnung zu Bereichs- oder Stationsleitungen), keine fachliche und disziplinäre Verantwortung
B2: Stationskoordinator (Zuordnung zu Bereichs- oder Stationsleitung), keine fachliche und disziplinäre Verantwortung
C0: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege im Spezialbereich mit SAB
C1: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ohne SAB; Einsatzbereich OP, Anästhesiepflege, Intensivpflege, Pflege bei Nierenersatz-therapie während Einschulungsphase; max. nach 6 Monaten Umreihung in C0
C2: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in der Abteilung; IMCU, Stroke Unit, Palliativ oder mit dienst-vertraglich vereinbarter Beschäftigung und tatsächlicher Verwendung auf Basis einer absolvierten Weiterbildung nach § 64 GuKG
D1: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
D2: Pflegefachassistenz
F1: Pflegeassistenz
* Definition Vorstand: Gesamtleitung, Geschäftsführung und Kollegiale Führung
Die Einreihung erfolgt nach der vereinbarten tatsächlich und im erheblichen Ausmaß im Beobachtungszeitraum eines Kalenderjahres ausgeübten Tätigkeit.
Anmerkung: Die Aufzählungen in den einzelne Verwendungsgruppen sind demonstrativ. Davon ausgenommen ist die Verwendungsgruppe A1, A2, B1, B2,C0, C1 und C2 im Bereich Pflege, die darin enthaltenen Aufzählungen der Spezialbereiche und der Weiterbildungen sind taxativ.
Definition Intensiv: ICU in der Stufe 1, 2 und 3 lt. ÖSG